Die Tätigkeit der LOCAL.WORK Service GmbH ist im Schwerpunkt der Betrieb von Job- und Karrierezentren. Ergänzt wird diese Kerndienstleistung durch die aktive Suche und Vermittlung von Arbeitnehmern sowie Auszubildenden und Studenten für eine betriebliche Ausbildung bzw. ein praxisgebundenes Studium sowie durch gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassungen, insbesondere mit dem Ziel der Eignungsfeststellung und der nahtlosen Übernahme in die direkte Festeinstellung beim Auftraggeber. Für die verschiedenen Geschäftsbereiche gelten die nachfolgenden, getrennten Geschäftsbedingungen.
Abschnitt I – LOCAL.WORK Job- und Karrierezentrum
- Allgemeines. Eine Beauftragung kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Angebotsannahme zustande. Änderungen und Einzelweisungen bedürfen der Schriftform; eine E-Mail mit elektronischer Signatur oder Telefax genügen.
- Ansprechpartner. Jedem Kunden wird ein persönlicher Berater / Ansprechpartner zugeordnet.
- Businesspakete. LOCAL.WORK bietet vier Businesspakete (Basis, Standard, Professional, Premium), beschrieben auf www.localwork.de.
- Premiumpaket – Messestand. Standplatzvergabe, Mitaussteller, Standhöhe (max. 2,50 m) und Beschriftung erfolgen in Abstimmung mit LOCAL.WORK. Der Aussteller ist für Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (u. a. DGUV Vorschrift 3) verantwortlich. LOCAL.WORK haftet nur für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit; jeder Stand ist pauschal mit 2.500 € gegen Totalverlust versichert. Foto-, Film- und Videoaufnahmen dürfen für Veröffentlichungen und Eigenwerbung von LOCAL.WORK verwendet werden.
- Daten und Informationen. LOCAL.WORK behandelt erhaltene Daten vertraulich. Der Auftraggeber gewährleistet, dass veröffentlichte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und haftet für Verletzungen dieser Vorschrift. Für die inhaltliche Richtigkeit von Stellenangeboten sowie die Eignung vermittelter Bewerber übernimmt LOCAL.WORK keine Haftung – dies obliegt dem Auftraggeber.
- Laufzeit und Kündigung. Die Laufzeit ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und beginnt mit Gegenzeichnung bzw. vereinbartem Starttermin. Nach Laufzeitende endet das Businesspaket automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Kosten. Die Kosten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und werden als detailliertes Angebot vorgelegt.
- Sonderleistungen (z. B. grafische Gestaltung, Marketingkonzepte, Messestandplanung) werden gesondert nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.
- Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Laufzeiten über drei Monaten werden Teilzahlungen eingeräumt. Forderungen sind im Rahmen eines Factoringvertrages an die ABC Finance GmbH, Köln, abgetreten; schuldbefreiend kann nur an diese gezahlt werden.
- Zahlungsverzug. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist LOCAL.WORK zur Kündigung berechtigt; bei Kündigung in Mahnstufe 3 wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
- Datenschutz. Der Auftraggeber erklärt sich mit elektronischer Speicherung, Nutzung und Weitergabe der überlassenen Daten zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung einverstanden und verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung überlassener Bewerberdaten.
- Schlussbestimmungen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Dresden, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt deutsches Recht.
Abschnitt II – LOCAL.WORK Personalvermittlung
- Der Vertrag kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande; mündliche Vereinbarungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Personalvermittlung umfasst den gesamten Prozess vom Recruiting bis zur Einstellung, einschließlich Anforderungsprofil, Stellenbeschreibung, Kontaktherstellung und Erstellung eines Bewerberprofils.
- Dem Auftraggeber überlassene, vertrauliche Kandidateninformationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht missbräuchlich verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Überlassene Personalunterlagen bleiben Eigentum von LOCAL.WORK und sind auf Anforderung zurückzugeben oder zu vernichten.
- Das Vermittlungshonorar sowie die Anspruchszeitpunkte werden individuell und schriftlich vereinbart. Bewirbt sich ein vorgeschlagener Bewerber unabhängig vom Vermittlungsauftrag, ist LOCAL.WORK unverzüglich zu unterrichten – andernfalls ist LOCAL.WORK berechtigt, das volle Honorar zu berechnen.
- Kommt ein Anstellungsvertrag innerhalb von 3 Monaten nach Benennung des Bewerbers zustande, gilt der Bewerber als durch LOCAL.WORK vermittelt; die Vergütung ist in voller Höhe fällig.
- Mit Unterzeichnung eines Anstellungs- oder Ausbildungsvertrages endet der Vermittlungsauftrag. Rechnungsbeträge (netto zzgl. gesetzlicher MwSt.) sind sofort nach Zugang ohne Abzug auszugleichen.
- Die Entscheidung für einen Bewerber liegt allein beim Auftraggeber; LOCAL.WORK übernimmt keine Gewährleistung für dessen Eignung und keine Haftung für die nachhaltig erfolgreiche Vermittlung.
- Auftraggeber und LOCAL.WORK können den Vermittlungsauftrag jederzeit beenden; bis dahin entstandene Kosten sind ohne Abzug zu erstatten. Gerichtsstand Dresden, es gilt deutsches Recht.
Abschnitt III – LOCAL.WORK Arbeitnehmerüberlassung
- LOCAL.WORK verfügt über die behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
- Durch Auftragsannahme entstehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen den Mitarbeitenden von LOCAL.WORK und dem Entleiher. Direktions- und Weisungsrecht obliegen LOCAL.WORK; dem Entleiher obliegen Arbeitsanweisungen, Arbeitsausführungskontrolle und Unfallverhütung.
- Entspricht die überlassene Person wider Erwarten nicht den Vorstellungen, kann sie nach Rücksprache innerhalb der ersten 4 Arbeitsstunden kostenfrei zurückgeschickt werden.
- Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis von Tätigkeitsnachweisen bzw. elektronischer Zeiterfassung; Rechnungen (netto zzgl. MwSt.) sind ohne Abzug sofort fällig.
- Der Auftrag kann beidseitig mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden; die Kündigung muss gegenüber LOCAL.WORK erklärt werden.
- Die Haftung von LOCAL.WORK für das Handeln der überlassenen Mitarbeitenden sowie für leichte Fahrlässigkeit bei deren Auswahl ist ausgeschlossen.
- Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, schriftlich vorzubringen; später eingehende Beanstandungen sind ausgeschlossen.
- Bei aktiver Geschäftsbeziehung mit einem Jahresrechnungsvolumen ab 2.000 € nach Abschnitt I bzw. bei mindestens dreimonatiger Überlassung besteht das Recht zur kostenfreien Übernahme der überlassenen Person. Gerichtsstand Dresden, es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Hinweis: Diese Zusammenfassung basiert auf den bisherigen AGB von localwork.de (Stand 05/2024) und ist vor Veröffentlichung dieser neuen Website rechtlich zu prüfen und zu bestätigen, insbesondere die konkreten Preislisten- und Vertragsverweise.


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